Pressemitteilung - EmpCo ist mehr als Greenwashing
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Pressemitteilung
EmpCo ist mehr als Greenwashing: EICLHR warnt vor
gefährlicher Verkürzung der öffentlichen Debatte

Wenn Medien EmpCo fast ausschließlich als Kampf gegen Greenwashing darstellen, geraten Social Washing und Human Rights Washing aus dem Blick – Unternehmen drohen dadurch neue Abmahnfallen
Düsseldorf, 28. September 2026
Gestern am 27. September 2026 begann die praktische Anwendung der neuen Vorgaben aus der europäischen EmpCo-Richtlinie in Deutschland. Die Richtlinie wird in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch vielfach auf ein Thema reduziert: Greenwashing.
Das Europäische Institut für zertifizierte Arbeits- und Menschenrechte (EICLHR) hält diese Verkürzung für problematisch.
Denn EmpCo betrifft ausdrücklich auch soziale Merkmale, Arbeitsbedingungen und die Achtung von Menschenrechten. Die EU-Richtlinie nennt unter anderem faire Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne, Sozialschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialen Dialog sowie die Achtung der Menschenrechte als relevante soziale Merkmale. Auch nicht transparente oder nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel werden erfasst.
„Wer EmpCo ausschließlich als Greenwashing-Gesetz versteht, vermittelt Unternehmen ein unvollständiges Bild ihrer tatsächlichen Kommunikationsrisiken.“
Das erklärt Jörg Kibbat, Institutsleiter des EICLHR.
Greenwashing ist nur ein Teil der Geschichte
Die politische und mediale Diskussion konzentriert sich bislang vielfach auf Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Das ist nachvollziehbar, greift aber nach Auffassung des EICLHR zu kurz.
EmpCo unterscheidet nicht zwischen einer vermeintlich guten Umweltbotschaft und einer vermeintlich guten Sozialbotschaft. Die Richtlinie erweitert ausdrücklich die Betrachtung um soziale Eigenschaften und Menschenrechtsaspekte.
Damit rücken auch Aussagen in den Mittelpunkt, die Unternehmen beispielsweise als
- „Top-Arbeitgeber“,
- „fairer Arbeitgeber“,
- „sozial verantwortlich“,
- „menschenrechtskonform“,
- „fairer Arbeitgeber für internationale Fachkräfte“,
- „nachhaltiger Arbeitgeber“,
- „faire Arbeitsbedingungen“
oder mit vergleichbaren Aussagen und Siegeln verwenden.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Wortwahl. Entscheidend ist, ob die behaupteten Eigenschaften belastbar nachgewiesen werden können.
Das eigentliche Risiko: Social Washing und Human Rights Washing
Das EICLHR spricht deshalb bewusst von drei Risikofeldern:
Green Washing – Social Washing – Human Rights Washing.
Während Greenwashing inzwischen eine hohe mediale Aufmerksamkeit genießt, werden soziale und menschenrechtliche Werbeaussagen deutlich weniger systematisch diskutiert.
Gerade hier sieht das EICLHR eine gefährliche Lücke zwischen öffentlicher Wahrnehmung und tatsächlichem Kommunikationsrisiko.
Die EmpCo-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass Informationen über soziale Merkmale entlang der Wertschöpfungskette unter anderem Arbeitsbedingungen und Menschenrechte betreffen können.
Warum diese Lücke problematisch ist
Das EICLHR stellt dabei nicht pauschal allen Medien Eigennutz oder eine bewusste Irreführung unter.
Allerdings stellt sich die Frage, warum die öffentliche Berichterstattung über EmpCo häufig wesentlich stärker auf Umwelt- und Klimaversprechen konzentriert ist als auf soziale und menschenrechtliche Aussagen.
Eine mögliche Erklärung ist die unterschiedliche mediale Verwertbarkeit der Themen.
Greenwashing lässt sich häufig über Produkte, Verpackungen, Klimaversprechen und Werbekampagnen sichtbar darstellen.
Bei Social Washing und Human Rights Washing sind die Sachverhalte wesentlich komplexer. Sie betreffen beispielsweise:
- tatsächliche Arbeitsbedingungen,
- Löhne und Vergütungssysteme,
- internationale Rekrutierung,
- Beschäftigung von Praktikanten,
- Leiharbeit und Subunternehmer,
- Gleichbehandlung,
- menschenrechtliche Sorgfalt,
- Lieferketten,
- Beschwerdemechanismen,
- interne Kontrollsysteme und
- die tatsächliche Umsetzung von Unternehmensversprechen.
Gerade diese Themen verlangen eine wesentlich tiefere Prüfung als die Analyse eines Werbeslogans.
Investigativer Journalismus darf nicht zum Geschäftsmodell für die Abmahnfalle werden
Das EICLHR sieht zudem ein strukturelles Problem: Wenn Unternehmen weiterhin glauben, dass lediglich Umweltversprechen rechtlich besonders kritisch geprüft werden, können sie ihre Kommunikation an anderer Stelle unverändert fortführen.
Dann entsteht eine paradoxe Situation:
Die mediale Aufklärung über Greenwashing nimmt zu – während Unternehmen gleichzeitig bei sozialen und menschenrechtlichen Aussagen in falscher Sicherheit bleiben können.
Das kann dazu führen, dass eine scheinbar harmlose Aussage auf einer Unternehmenswebsite, in einer Stellenanzeige, auf LinkedIn oder auf einem Arbeitgeber-Siegel später zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung wird.
Das EICLHR warnt deshalb ausdrücklich davor, EmpCo lediglich als neues „Greenwashing-Gesetz“ zu verstehen.
Besonders kritisch: „Top-Arbeitgeber“- und ähnliche Aussagen
Nach Auffassung des EICLHR müssen Unternehmen künftig insbesondere solche Aussagen kritisch überprüfen, mit denen sie sich selbst als besonders fair, sozial, nachhaltig oder menschenrechtsorientiert darstellen.
Denn die EU-Richtlinie erfasst nicht nur klassische Produktwerbung. Sie bezieht auch Aussagen über die sozialen Eigenschaften eines Unternehmens bzw. seiner Geschäftstätigkeit in die Betrachtung ein.
Damit wird aus einer Marketingfrage eine Frage der Nachweisführung:
Was ein Unternehmen über seine soziale und menschenrechtliche Verantwortung behauptet, muss im Zweifel belastbar belegt werden können.
Vom freiwilligen Versprechen zum belastbaren Nachweis
Genau hier setzt das EICLHR mit seinem FairTOP3-Ansatz an.
Die zentrale Frage lautet nicht mehr:
„Was verspricht ein Unternehmen?“
Sondern:
„Was kann ein Unternehmen unabhängig und nachvollziehbar nachweisen?“
Das entspricht auch dem Grundgedanken der EmpCo-Regelungen: Verbraucher sollen klare, relevante und zuverlässige Informationen erhalten. Die Richtlinie richtet sich ausdrücklich gegen irreführende Umwelt- und soziale Aussagen sowie gegen nicht transparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel.
EICLHR fordert eine breitere öffentliche Aufklärung
Das EICLHR fordert deshalb von Medien, Verbänden, Unternehmensberatern und Zertifizierungsstellen eine deutlich breitere Aufklärung über EmpCo.
Greenwashing ist nicht das Ende der Debatte – sondern nur ein Teil davon.
Die eigentliche Herausforderung beginnt dort, wo Unternehmen mit sozialen und menschenrechtlichen Eigenschaften werben, ohne diese Aussagen durch überprüfbare Kriterien, Dokumentationen und unabhängige Prüfungen abzusichern.
Jörg Kibbat:
„Unternehmen brauchen keine weitere Beruhigung. Sie brauchen Klarheit darüber, welche Aussagen künftig belastbar sein müssen. Wer heute nur seine grünen Werbeaussagen überprüft, aber seine Aussagen zu Fairness, Arbeitsbedingungen und Menschenrechten unangetastet lässt, könnte eine wesentliche Seite des EmpCo-Risikos übersehen.“
EICLHR: Schluss mit Social Washing und Human Rights Washing
Das EICLHR will deshalb die Diskussion über EmpCo erweitern:
Schluss mit Green Washing.
Schluss mit Social Washing.
Schluss mit Human Rights Washing.
Schluss mit Social Washing.
Schluss mit Human Rights Washing.
Der neue Maßstab müsse lauten:
Vom freiwilligen Versprechen zum belastbaren Nachweis.
Denn glaubwürdige Verantwortung sollte nach Auffassung des EICLHR nicht durch die Lautstärke einer Werbebotschaft entstehen, sondern durch nachprüfbare Fakten und unabhängige Prüfung.
Über das EICLHR
Das Europäische Institut für zertifizierte Arbeits- und Menschenrechte (EICLHR) beschäftigt sich mit der unabhängigen Bewertung und Zertifizierung von Arbeits- und Menschenrechtsstandards. Mit FairTOP3 verfolgt das Institut den Ansatz, soziale und menschenrechtliche Unternehmensaussagen stärker an überprüfbare Nachweise und unabhängige Prüfungen zu binden.
Pressekontakt:
Europäisches Institut für zertifizierte Arbeits- und Menschenrechte (EICLHR)
Institutsleiter Jörg Kibbat
Europäisches Institut für zertifizierte Arbeits- und Menschenrechte (EICLHR)
Institutsleiter Jörg Kibbat
E-Mail: j.kibbat@eiclhr.eu
Tel. 015568 – 691 038














